"Enter" drücken, um zum Inhalt weiterzugehen

Transkorneale Elektrostimulation

Zoommeeting zur TES am 22.05.2023

Liebe Zapfen-Stäbchen-Dystrophie-Betroffene

sicherlich hat die neue Veröffentlichung in der USA Datenbank PubMed zur transkornealen Elektrostimulation, bei Vielen das Interesse geweckt. Damit wir uns in lockerer Runde zu diesem Thema austauschen können, möchte ich Sie hiermit zu unserem dritten Zoommeeting am 22. Mai um 18 Uhr einladen. 

Erfreulicherweise wird uns diesmal Herr Dr. Richter von der Rechtsberatungsgesellschaft  “Rechte behinderter Menschen”, über die aktuelle Situation bei der Einzelfallentscheidung zur Kostenübernahme der TES informieren und unsere Fragen beantworten. Die Rechtsberatungsgesellschaft vertritt seit vielen Jahren Betroffene in diesem Bereich und ist bestens mit diesem Thema vertraut.

Da in den beiden vorangegangenen Informationsabenden immer wieder die Frage gestellt wurde, welche Augenärzte in ihrer Region eine Verordnung für die TES ausstellen können, habe ich eine Liste der Ärzte und die entsprechenden Bezugsquellen angefügt.

Der Informationsaustausch wird als Zoommeeting durchgeführt. Für alle diejenigen, für die ein Zoommeeting eine große Hürde darstellt, gibt es auch die Möglichkeit per Telefon teilzunehmen.

Die Einwahl ist ab 17:45 Uhr möglich.

Die Zugangsdaten erhaltet Ihr einige Tage vor dem Meeting.

Bitte meldet Euch unter der folgenden Emailadresse an.

michael.emmerich (gefolgt von) @online.de

Den Link zur Pressemitteilung finden Sie unter dem untenstehenden Artikel.

 

Neue Belege zur Wirksamkeit der transkornealen Elektrostimulation (TES)

Vom 23. Februar 2023

Neue Analyse belegt, dass die OkuStim® Therapie die Progression bei Patienten mit Retinitis pigmentosa (RP) signifikant verlangsamen kann.

Mit einer neuen Auswertung einer früheren Studie konnten jetzt eindeutige Belege für die Wirksamkeit der OkuStim®-Therapie geliefert werden. Die Daten zeigen, dass damit die Gesichtsfeldverschlechterung bei RP signifikant verlangsamt werden kann.

Zur Behandlung der Retinitis pigmentosa wurden in der Vergangenheit zahlreiche Ansätze untersucht. Erforscht werden zur Zeit vor allem die Möglichkeiten der Gen- und der Stammzelltherapie, wobei wenig davon bisher in die klinische Routine übernommen werden konnte. Zudem erfordert die Gentherapie typischerweise einen invasiven Eingriff, der ein hohes Risikopotenzial birgt. Bei 52 Patienten, die an der Studie teilnahmen, wurde die OkuStim®-Therapie angewendet. Dabei werden Netzhautzellen durch von außen – über die Augenoberfläche – zugeführte elektrische Impulse stimuliert. Diese „transkorneale elektrische Stimulation“ (TES) ist für Patienten nicht belastend, nicht invasiv und wirkte in der Studie unabhängig davon, wie fortgeschritten die Gesichtsfeldeinschränkung der Patienten zu Beginn der Therapie war.

Von den in die Studie eingeschlossenen Patienten (Durchschnittsalter: 46 Jahre) wurden 32 auf einem Auge mit elektrischen Stimulationen zwischen 0,1 und 1,0 mA in wöchentlichem Abstand behandelt; bei 20 Patienten wurde eine Scheinbehandlung (Placebogruppe) vorgenommen. Nach einem Jahr Behandlung wurde in den mit TES behandelten Augen ein durchschnittlicher Gesichtsfeldrückgang von 2,1% und in den (nicht behandelten) Partneraugen von 5,8% verzeichnet, während der Rückgang bei den Augen aus der Placebogruppe bei 7,5% lag. Damit war der Rückgang der mit kinetischer Perimetrie gemessenen Gesichtsfeldfläche in den mit TES therapierten Augen um bemerkenswerte 64% geringer als in den unbehandelten Augen (p=0,013) und um 72% geringer als in der Placebogruppe (p=0.103). Diese Verlangsamung korrelierte mit der Stärke der Stimulation. Die Behandlung war bei 23 stimulierten Patienten mit vorübergehenden milden Symptomen des Trockenen Auges verbunden.

Eine Verlangsamung des Gesichtsfeldrückgangs durch die TES-Behandlung, so die Autoren, bietet die Chance, schwere Sehkraftverluste deutlich hinauszuzögern. Der neuroprotektive Effekt der TES wirkt unabhängig von der genetischen Ursache der RP. Er sollte daher sinnvollerweise bei Patienten so früh wie möglich genutzt werden – solange das Zentrum der Retina noch weitgehend intakt und die visuelle Funktion kaum in Mitleidenschaft gezogen ist.

Hier können Sie die vollständige Pressemitteilung zur aktuellen Veröffentlichung herunterladen.

Pressemitteilung

Hier kommen Sie direkt zur Publikation.

Publikation

Artikel Ende

Quelle:

https://okuvision.de/neue_belege_zur_wirksamkeit/

____________________________________________________________________________________

Neue Daten zur transkornealen Elektrostimulation (TES) und Start der Beobachtungsstudie für ZSD-Patienten

von Michael Emmerich

26.11.2021

Für die Zapfen-Stäbchen-Dystrophie befinden sich inzwischen mehrere Behandlungsmöglichkeiten in klinischen Studien.
Es ist jedoch unklar, ob die Studienergebnisse für eine Zulassung ausreichen und wann diese erfolgen wird.

Auf der Jahrestagung der ARVO im Mai 2021 konnte jetzt die Firma Okuvision interessante Daten aus einer 2014 abgeschlossenen Studie vorstellen.
In dieser Studie wurden Patienten mit der Diagnose Retinopatia Pigmentosa (RP) einmal wöchentlich für 30 Minuten über einen Zeitraum von 52 Wochen mit der Transkornealen Elektrostimulation (TcES) behandelt. Während die frühere Auswertung der Studienergebnisse auf einer Stimulierung im Zusammenhang mit der Phosphenschwelle basierte, wurde jetzt der Zusammenhang zwischen der Stromstärke und dem Einfluss auf den Krankheitsverlauf untersucht.
Dabei zeigte sich ein erstaunliches Ergebnis.
Umso höher die angewendete Stromstärke bei der Stimulation war, desto langsamer verringerte sich das Gesichtsfeld.
Die neu ausgewerteten Daten ergaben im Mittel eine Verlangsamung von 65 Prozent, bei Stromstärken ab 0,8 mA sogar bis zu 90%.
Die Ergebnisse wurden bereits für eine Publikation eingereicht und befinden sich zurzeit noch in der Begutachtung.
Da die TcES in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen wird, könnte die Veröffentlichung der neuen Auswertung zukünftig ein wichtiges Argument bei der Beantragung der Kostenübernahme sein.

Okuvision startet Beobachtungsstudie bei ZSD-Patienten

Im Sommer 2021 begann eine Anwendungsbeobachtung mit Patienten, die das OkuStim-System nutzen. Die klinische Beobachtungsstudie umfasst auch die Anwendung bei ZSD. Das Ziel der Studie ist eine Bestandsaufnahme zum objektiven und subjektiven Langzeit-Nutzen der OkuStim-Therapie.
Voraussetzung für eine Teilnahme ist eine bereits durchgeführte Stimulationsdauer von mindestens einem Jahr, sofern die entsprechende Augenklinik gleichzeitig als Studienzentrum an der Studie teilnimmt. Diese Kliniken sind: Universitäts-Augenkliniken in Tübingen und Heidelberg, Augenklinik des Katharinenhospitals in Stuttgart und die Augenklinik des Universitätsspitals Basel.
Auch ZSD-Patienten, die ihre Behandlung inzwischen abgebrochen haben, können an dieser Studie teilnehmen. Es ist äußerst erfreulich, dass jetzt auch Daten für ZSD Patienten generiert werden können.

Da bislang leider nur die vier oben genannten Kliniken an der AWB teilnehmen, möchte Okuvision nun für die weitere Studienplanung wissen, an welchen Kliniken wie viele ZSD-Patienten mit der OkuStim-Therapie versorgt werden. Ich bitte Euch, wenn Ihr selbst Anwender seid oder von anderen Anwendern wisst, dies mir oder direkt Okuvision mitzuteilen. Okuvision stellt dabei sicher, dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden

Liebe ZSD-Patienten, diese Beobachtungsstudie ist sehr wichtig für uns, da sie Klarheit in Bezug auf die Wirksamkeit bei ZSD-Patienten schafft und Argumente für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen liefert.

Bitte meldet Euch direkt bei der Firma Okuvision oder bei mir. Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Michael Emmerich, Telefon: 030/6598262

Okuvision GmbH
Dr. Ruth Schippert, Director Clinical Studies
E-Mail: ruth.schippert@okuvision.de
Tel: +49 7121 15935 50 | Mobil: +49 151 7445 3357
www.okuvision.de

Quelle: https://iovs.arvojournals.org/article.aspx?articleid=2776224

____________________________________________________________________________

Okuvision stellt Weiterversorgung für TES sicher

Nach dem die Retina Implant AG im März 2019 ihre Auflösung mitteilen musste,
endete auch die Versorgung mit dem Okustim System.
Die Firma OKUVISION GmbH, die im Frühjahr 2019 in die Retina Implant AG integriert
wurde, schließt nun diese Lücke. Durch die Unterstützung eines Investors
wurde die Produktion an einem neuen Standort aufgebaut, um die
Verfügbarkeit des Okustim Gerätes sowie die dazugehörigen
Verbrauchsmaterialien sicherzustellen.
Ende April erhielt das Okustim System die erneute CE-Kennzeichnung und es
konnte der Vertrieb für neue Kunden gestartet werden, die eine transkorneale
Elektrostimulation durchführen möchten.
Seit dem Juni 2019 ist die OKUVISION GmbH nun in ihre neuen Geschäftsräume
in der Aspenhaustraße 25 in Reutlingen umgezogen und hat dort den Betrieb
aufgenommen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.okuvision.de/

________________________________________________________________________________

Von Michael Emmerich
Veröffentlicht am 04.09.2017
Quelle:
Retina Implant Okustim

Seit über einhundert Jahren gibt es immer wieder Meldungen, in denen über die Behandlung verschiedener Augenerkrankungen mit Hilfe einer Elektrostimulation berichtet wird. Jetzt wird dieser Behandlungsmöglichkeit neue Aufmerksamkeit geschenkt, da Patienten nach der Transplantation eines Retinachips, auch nach dem Abschalten der Sehprotese von einer Sehverbesserung berichteten. Inzwischen wird davon ausgegangen, dass durch die Elektrostimulation mittels Retinaimplantat mehrere sogenannte neuroprotektive Wachstumsfaktoren aktiviert wurden, die zu einer verstärkten Zellaktivität führten.

2011 konnte die erste wissenschaftliche klinische Studie bei Retinitis Pigmentosa Patienten zeigen, dass Einige von ihnen von der Elektrostimulation profitierten.
Diese Studie dauerte 6 Wochen und umfasste 24 Patienten.
Inzwischen wurde die Transkorneale Elektrostimulation (auch TES genannt) bei ca. 150 Patienten auch über längere Zeiträume getestet und von mehreren Gremien als sicher angesehen. Zu diesen Gremien zählt unter anderem auch der Arbeitskreis Klinische Fragen der Pro Retina, der sich im März 2014 mit verschiedenen Fragestellungen zu diesem Thema beschäftigt hat. Unter anderem kam er zu der Einschätzung, dass gegen die Transkorneale Elektrostimulation keine Einwände bestehen, wenn diese Behandlung auch bei anderen generalisierten erblichen Netzhautdystrophien angewendet wird (Zapfen- und Stäbchendystrophien, Chorioideremie, Usher-Syndrom u.a.). Seit dem wird die Elektrostimulation auch ZSD Patienten zur Verfügung gestellt, die außerhalb klinischer Studien das Gerät in Eigenfinanzierung nutzen.
Wie auf unserem ZSD Patientenseminar 2017 eine Mitarbeiterin der Firma Retina Implant mitteilte, berichten inzwischen mehrere ZSD Patienten, dass sich ihr sehen durch die TES verbessert hat.
Für die Stimulation wird ein spezielles Brillengestell verwendet, das die Befestigung einer dünnen fadenförmigen Elektrode ermöglicht. Diese wird unterhalb der Pupille auf das Auge gelegt, wo sie den Strom an die Hornhaut abgibt. Den Strom erhält die Elektrode von einem kleinen Minicomputer, der mit einer Speicherkarte ausgestattet ist.
Auf ihr werden alle individuellen Parameter der Behandlung gespeichert, die zuvor mit dem behandelnden Arzt festgelegt wurden.
Da der Minicomputer neben einem Display auch über eine Sprachausgabe verfügt, kann er auch mit großen Seheinschränkungen selbstständig benutzt werden.
Zurzeit wird eine Stimulationsdauer von 30 Minuten einmal pro Woche empfohlen.
Betroffene, die eine TES durchführen möchten, müssen sich zuerst an ihren Augenarzt wenden. Dieser stellt fest, ob die TES für sie die richtige Behandlungsmethode ist und kann daraufhin ein Rezept dafür ausstellen.
Das erforderliche Gerät erhalten sie in Deutschland von zertifizierten Low-Vision Optikern.

Achtung!

Bevor Sie das Gerät käuflich erwerben, können Sie einen Antrag zwecks Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen. Falls erforderlich, ist ein Rechtsbeistand wie zum Beispiel die rbm gemeinnützige GmbH –
Rechte behinderter Menschen, als wichtiger Ansprechpartner zu empfehlen.

Wichtige Hinweise für die TES bis hin zu Hilfestellungen für die Kostenübernahme finden sie unter folgendem Link:

Der Weg zur RI Therapie

Leider muss davon ausgegangen werden, dass evidenzbasierte Informationen aus klinischen Studien für die Zapfen-Stäbchen-Dystrophie nicht zu erwarten sind. Daher ist jeglicher Erfahrungsaustausch zu dieser Behandlung äußerst wichtig und hilft die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Wenn Sie bereit sind Ihre Erfahrungen in einem kurzen Text zusammenzufassen, der auf dieser Webseite den anderen Betroffenen anonym zur Verfügung gestellt wird, könnten Sie eventuell vielen Menschen helfen und für etwas mehr Klarheit bei dieser Behandlungsmetode beitragen.

Kontakt:
Michael Emmerich
030/6598262

hier geht es zu den Erfahrungsberichten mit der TES